Der auf drei Jahre nach jeder Senatsteilerneuerung gewählte Präsident repräsentiert die Versammlung und leitet die Debatten. Ihm sind durch die Verfassung wichtige Vorrechte gewährt: so muss der Präsident der Republik ihn bei einer eventuellen Auflösung der Nationalversammlung zu Rate ziehen. Außerdem bestimmt er 3 der 9 Mitglieder des Verfassungsrates, dem er auch Gesetze oder Staatsverträge die er für Verfassungswidrig hält zur Prüfung unterbreiten kann.

Seine Stellung als Vertreter des Staatspräsidenten macht aus ihm die " zweite Person der Republik". Sollte die Position des Präsidenten der Republik aus welchem Grund auch immer unbesetzt sein oder wenn es ihm unmöglich ist sein Amt auszuüben, übernimmt der Präsident des Senats - bis zu den Neuwahlen - alle Funktionen des Staatspräsidenten. Allerdings hat er nicht das Recht die Natinoalversammlung aufzulösen oder ein Referendum abzuhalten. Senatspräsident Alain Poher hat 1969 (Rücktritt de Gaulles) und 1974 (Tod Pompidous) den Präsidenten der Republik vertreten.

Der Senat, der nicht aufgelöst werden kann, stellt ein Stabilitätselement in der "institutionellen Landschaft" dar