Die Kontrolle der Regierung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments. Mit Ausnahme des Mißtrauensvotums verfügen die Senatoren über die selben Kontrollrechte wie die Abgeordneten der Nationalversammlung.

Die parlementarischen Anfragen

Die Senatoren können schriftliche Fragen an die Minister richten, deren Antworten im "Journal Officiel" (Gesetzblatt) veröffentlicht werden. Alle vierzehn Tage ist eine öffentliche Sitzung für mündliche Fragen ohne Aussprache vorgesehen. Circa 7000 schriftliche Fragen werden jedes Jahr von den Senatoren an die Regierung gestellt. Um seine Arbeit der Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen, hat sich der Senat entschieden, einen parlamentarischen Fernsehkanal "Public Senat" ins Leben zu rufen.

Die Regierungserklärungen

Die Regierung kann vor beiden Kammern Erklärungen abgeben, um ihre Politik darzustellen. Ihr folgt in der Regel eine Aussprache. Der Premierminister kann vom Senat eine Zustimmung zur einer Erklärung zur allgemeinen Politik erbitten.

Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen

Die ständigen Ausschüsse geben sich jedes Jahr Informationsaufträge. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben die Möglichkeit, die verschiedenen Ministerien zu überprüfen, um zu kontrollieren, ob der Staatshaushalt dem Parlamentsvotum entsprechend genutzt wurde.

Die Berichterstatter des für soziale Fragen zuständigen Ausschusses haben ähnliche Rechte, um die Umsetzung der Gesetze zur Finanzierung der Sozialversicherung zu überprüfen. Der Senat kann auch Enquete-Komissionen bilden, um Informationen über "sensible" Themen, die Verwaltung eines öffentlichen Dienstes oder eines Staatsunternehmens zusammenzutragen. Auch nimmt der Senat eine aktive Rolle in europäischen Debatten wahr, besonders durch die Arbeit seines Ausschusses für Europaangelegenheiten (Commission des affaires européennes) , dem eine besondere Rolle bei der Behandlung von EU-Dokumenten durch den Senat zukommt . Die 1999 eingerichtete "Antenne" (Büro) des Senats in Brüssel informiert die Senatoren ständig über europäische Gesetzesvorhaben. Ihre Kompetenzen wurden inzwischen mit Blick auf die Unterstützung der Gebietskörperschaften erweitert, um ihnen den Zugang zu europäischen Fonds zu erleichtern.

  • Die Bekämpfung von illegalen Drogen und die Mißhandlung von behinderten Personen in Pflegeeinrichtungen sind nur zwei der Themen, die in der letzten Zeit von Enquete-Komissionen des Senats behandelt wurden.
  • Das "parlamentarische Amt zur Einschätzung von neuen Wissenschaften und Technologien" (office parlementaire d'évaluation des choix scientifiques et technologiques), ein Gemeinschaftsorgan der beiden Kammern, informiert das Parlament und die Öffentlichkeit über die Risiken und Vorteile neuer Technologien.